Mo-Fr: 9:30-18:00 Uhr | Mi: 9:30-15:00 Uhr

Wie kannst du helfen ?

Sach- und Geldzuwendungen

Überall auf der Welt brauchen Kinder unsere Hilfe. Armut, Krieg, Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung treffen sie unschuldig und am härtesten. Wenn auch du dich an der Arbeit von „Tabita“ beteiligen möchtest und dich für Menschen in Not einsetzen willst, bist du herzlich eingeladen mitzuhelfen.

Gerne nehmen wir  gut erhaltene Sachspenden entgegen, die wir in unserer Kleiderstube zum Verkauf anbieten. In der Regel ist es einfacher und sinnvoller den Erlös an die jeweiligen Projekte weiterzuleiten oder Vorort entsprechende Anschaffungen zu machen. Für Sachspenden stellen wir jedoch keine Spendenbescheinigungen aus. Wir bitten außerdem ausdrücklich darum  Sachspenden nur zu den Öffnungszeiten in unserem Kleiderstübchen vorbeizubringen.

Außerdem bist du herzlich eingeladen an unseren Aktionen teilzunehmen. Besonders in der Vorweihnachtszeit packen wir jährlich Schuhkartons, welche in den Kinder- und Seniorenheimen verschenkt werden. Weitere Hinweise findest du unter Aktuelles.

Du kannst unsere Arbeit auch mit Geldspenden unterstützen. Die Spenden fließen innerhalb eines Jahres in die von „Tabita“ geförderten Projekte und Einzelfallhilfen.

Weitere Informationen zur Spendenverwendung findest du im Bereich Wem helfen wir?

Eine Spendenbescheinigung wird automatisch zum Anfang des Folgejahres verschickt, sobald eine Adresse angegeben ist und der Spendenbeitrag 50,00 Euro und größer ist. Bei Fragen erreichst du Anna Braun (Verwaltung) unter der Telefonnummer:  05232 61067 oder E-Mail-Adresse: info@tabita-hilfswerk.de.

Spendenkonto

Freikirchliche Baptisten Gemeinde e.V. Lage
Edisonstr. 26
32791 Lage

Bank: VerbundVolksbank OWL eG
IBAN: DE64 4726 0121 8264 2559 00
BIC: DGPBDE3MXXX

Unser Werk ist gemeinnützig

Die Freikirchliche Baptisten Gemeinde e.V. ist ein eingetragener Verein und wegen religiöser Zwecke durch Bescheinigung des Finanzamtes Detmold, StNr. 313/5902/2288 vom 16.06.2017 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.